13. Widerhandlung gegen das Ausländergesetz (illegaler Aufenthalt) 13.1. Sachverhaltsfeststellung der Vorinstanz Dem Beschuldigten wird diesbezüglich vorgeworfen, dass er sich in der Zeit vom 16.12.2010 bis zum 7.10.2012 illegal in der Schweiz aufgehalten habe (Anklageerweiterung vom 26.3.2014, pag. 1536). Die Vorinstanz führte aus, dass die Geschichte mit dem Passverlust in Deutschland, der Unkenntnis der Route von Italien nach Deutschland sowie die Tatsache, dass Anhaltung in und Ausschaffung aus der Schweiz am gleichen Tag erfolgt sei, nicht plausibel erscheinen würden.