39 12.3. Erstellter Sachverhalt Nach dem Gesagten ist in Übereinstimmung mit den Ausführungen der Vorinstanz erstellt, dass der Beschuldigte im Schreiben vom 25.2.2008 wahrheitswidrige Angaben gemacht hat, indem er behauptet hat, dass er keine neue Beziehung führe und nicht von seiner Ehefrau getrennt lebe. Dies obwohl dem Beschuldigten zum Zeitpunkt des Schreibens bewusst war, dass er mit AA.________ eine Beziehung führte und kurz darauf mit ihr zusammenzog.