Er habe keine neue Beziehung (pag. 609 f.). Am 8.7.2008 führte der Beschuldigte anlässlich der Hafteröffnung in freier Rede aus, dass er mit AA.________ seit acht Monaten – d.h. seit Dezember 2007 zusammen sei und seit dem 1.3.2008 mit ihr zusammen wohne (pag. 253). In der Folge veränderte der Beschuldigte seine Aussagen zu der Beziehung mit AA.________ mehrfach. Anlässlich der untersuchungsrichterlichen Befragung vom 28.8.2008 gab er an, er habe seit Februar/März 2008 eine Beziehung mit AA.________ (pag. 294, Z. 295). Der Beschuldigte führte aus, dass zum Zeitpunkt des Schreibens die Beziehung noch sehr frisch gewesen sei (pag.