12. Widerhandlung gegen das Ausländergesetz (versuchte Täuschung) 12.1. Sachverhaltsfeststellung der Vorinstanz Dem Beschuldigten wird in diesem Zusammenhang vorgeworfen, dass er am 25.2.2008 versucht habe, den Migrationsdienst zu täuschen, indem er in einem Schreiben an diesen erklärte, dass er einzig aus Gründen der weit auseinanderliegenden Arbeitsorte von seiner Ehefrau getrennt lebe, sich eine gemeinsame Zukunft mit ihr vorstelle und beabsichtige, wieder mit ihr zusammenzuziehen. Er habe geschrieben, dass er keine neue Beziehung habe, obwohl er zu diesem Zeitpunkt bereits eine intime Beziehung mit AA.__