270, Z. 41 ff.). Er widersprach sich auch indem er ausführte, dass er nicht an Allah glaube und keinen Glauben habe (pag. 269, Z. 32). Kurz zuvor meinte er jedoch, dass er Moslem sei, allerdings nicht so stark glaube, dass er E.________ gegen ihren Willen geheiratet hätte (pag. 267, Z. 50 f.). Im Aussageverhalten des Beschuldigten zeigt sich, dass er praktisch jeden Vorwurf des Opfers in einen Gegenvorwurf umgewandelt hat. Er unterstellte dem Opfer aufs massivste ein schlechtes Verhalten, liederliches Liebesleben, Aggressivität und psychische Labilität.