Dabei muss es sich um den geschilderten Suizidversuch mit den Remeron Tabletten gehandelt haben. Alles in allem bleibt auch nach Berücksichtigung der Arztbericht ein unklares Bild vom Opfer haften. Die Berichte vermögen die Glaubwürdigkeit des Opfers nicht zu bestärken – im Gegenteil; es ergeben sich noch weitere Unklarheiten. Zusammenfassend muss festgehalten werden, dass das Opfer – entgegen den Ausführungen der Vorinstanz – nicht glaubhaft wirkt. Es sind zahlreiche Widersprüche und Ungereimtheiten vorhanden. Insbesondere auch die Arztberichte vermögen die Glaubhaftigkeit nicht zu untermauern, sondern ergeben ein eher zwie-