___ bekannt, dass sie nicht nur einmal versucht habe, sich umzubringen. Sie habe auch einmal in die Flühe springen wollen und einmal habe sie mit Glasscherben versucht, sich umzubringen. Da sei aber ihre Mutter dazwischen gekommen (pag. 75, Z. 78 ff.). Dieser Suizidversuch wird von der Privatklägerin nicht geschildert. Von mehreren Suizidversuchen wird auch in keinem der Arztberichte gesprochen. Dr. S.________ und Frau H.________ erwähnen nur jenen im 2006, bei welchem das Opfer im Spital gewesen sei. Dabei muss es sich um den geschilderten Suizidversuch mit den Remeron Tabletten gehandelt haben.