Im Spital habe es aber keine spezielle Behandlung gegeben. Sie sei nur rasch vorbei gegangen, um davon zu erzählen. Sie hätten aber nur ein paar Fragen gestellt und mehr nicht. Sie habe den Suizidversuch dort nicht erwähnt (pag. 99, Z. 335 ff.). Der Bruder des Opfers erwähnte in seiner Einvernahme keinen Suizidversuch (pag. 181 ff.). Die Aussagen zum Suizidversuch sind damit widersprüchlich, zumal Dr. T.________ – bei welcher das Opfer zur Zeit der angeblichen Suizidversuche in Behandlung war – nichts davon gewusst hat. Als Auslöser für den Suizidversuch gab E.________ ferner an, dass sie nur noch Schulden und Probleme mit dem Beschuldigten gehabt habe.