nem sexuellen Übergriff. Die Arztberichte vermögen die Schilderungen des Opfers, wonach es zu einer Vergewaltigung gekommen ist, folglich nicht untermauern. Schliesslich ist auch noch zu erwähnen, dass Dr. T.________ – bei welcher das Opfer ab dem 20.9.2006 in Behandlung war – von keinem Suizidversuch wusste. E.________ führte aus, dass sie einen Suizidversuch mit Remeron Tabletten gemacht habe und es sowohl davor als auch danach Suizidversuche gegeben habe (pag. 75, Z. 74 ff.). Sie habe den Suizidversuch bei Dr. T.________ erwähnt. Ihr Bruder habe sie gefunden und ins Spital gebracht. Sie habe aus dem Mund geschäumt. Im Spital habe es aber keine spezielle Behandlung gegeben.