Es muss daher von einem gewissen Vertrauen ausgegangen werden, zumal die Geschehnisse mit dem Vater des Opfers doch äusserst traumatisierend gewesen sein müssen. Zwar ist zu beachten, dass die Schilderung einer Vergewaltigung nicht nur Vertrauen voraussetzt, sondern auch eine gewisse Zeit, um die Bereitschaft zu entwickeln, darüber zu sprechen. Nichts desto trotz bleiben Ungereimtheiten bestehen. Dr. S.________ und Frau H.________ führten aus, dass vor den Erlebnissen in der Türkei das Opfer psychisch gesund und nicht vorbelastet gewesen sei.