99 f., Z. 358 ff.). Diese Aussage erstaunt allerdings, zumal Dr. T.________ – im Gegensatz zu Dr. S.________ und Frau H.________ – bestens über die Vergangenheit des Opfers und die traumatischen Erlebnisse mit ihrem Vater informiert gewesen ist. Sie wusste auch über eine frühere PTBS Bescheid, welche bereits aus ihrer Kindes- und Jugendzeit stamme. Es muss daher von einem gewissen Vertrauen ausgegangen werden, zumal die Geschehnisse mit dem Vater des Opfers doch äusserst traumatisierend gewesen sein müssen.