Es habe in Zusammenhang mit dem Vater des Opfers körperliche Gewalt gegenüber der Mutter gegeben. Zudem sei es zu einer Zwangseinweisung des Vaters gekommen, weil er an Schizophrenie gelitten und es einen durch die Polizei verhinderten Tötungsversuch gegeben habe, bei welchem der Vater die Wohnung, sich selber und die Kinder bereits mit Benzin übergossen habe. Er habe die Familie noch jahrelang terrorisiert und bedroht. Die Symptomatik habe sich beim Opfer im März 2006 verschlimmert. E.________ sei sehr besorgt um ihren Ehemann gewesen. Es sei kein Suizidversuch bekannt. Sie habe Probleme mit ihrer Mutter gehabt, weil diese ihr eine Aussenbeziehung vorgeworfen habe.