_ habe im August 2006 einen einmaligen Suizidversuch mit Tabletten begangen, wobei sie im Spital behandelt habe werden müssen. Die Aussagen von E.________ seien sehr glaubhaft und realitätsbezogen. Im Nachtrag vom 6.12.2009 führten Dr. S.________ und Frau H.________ aus (pag. 439 ff.), dass sich ihre Erkenntnisse einzig auf die Schilderungen des Opfers stützen würden. Alle Angaben würden von E.________ selbst stammen. Sie habe zwar von den Problemen mit ihrer Mutter und der Behandlung im Regionalspital X.________ gesprochen, diese seien jedoch nicht im Zentrum der Therapie gewesen, weil sie auch nicht Auslöser der PTBS gewesen seien.