Um ein Gesamtbild der Aussagen von E.________ zu erhalten, ist an dieser Stelle auf ihre Ausführungen hinzuweisen, welche nicht im direkten Zusammenhang mit der Vergewaltigung stehen, jedoch zur Würdigung des Aussageverhaltens herbeigezogen werden müssen. E.________ hat beispielsweise abgestritten, mit J.________ eine Beziehung zu haben (pag. 69, Z. 45). Diese Aussage gab sie am 11.7.2008 zu Protokoll. Am 15.8.2008 meinte sie auf Frage des Untersuchungsrichters, dass sie zurzeit keine Beziehung habe (pag. 74, Z. 40). Auch J.________ meinte am 4.9.2008, dass er kein Verhältnis mit dem Opfer habe (pag. 169, Z. 8 f.). Im Strafverfahren im Kanton Zürich meinte E.______