28 dass er noch mit einem Kunden im Geschäft zu tun habe und danach mit Kollegen in den Ausgang gehen werde. Sie habe ferngesehen und kurz nach Mitternacht die Wohnungstüre verschlossen und sich schlafen gelegt. Um zirka 02.30 Uhr sei der Beschuldigte nach Hause gekommen und habe «Sturm geläutet», obwohl er einen Schlüssel gehabt habe. Als sie ihm die Türe geöffnet habe, habe er gesagt, dass er keine Lust gehabt habe, den Schlüssel zu suchen und sie sei ja da und habe ihm gefälligst die Türe zu öffnen. Er sei zu diesem Zeitpunkt ganz anders gewesen, grob in seiner Wortwahl und habe sie runtergemacht.