Von der Vergewaltigung war zu diesem Zeitpunkt keine Rede. Gut sechs Monate später – am 20.3.2008 – begab sie sich schliesslich zur Polizei, um Anzeige zu erstatten. Erst an der zweiten Einvernahme vom 21.3.2008 thematisierte sie die Vergewaltigung in X.________. In Bezug auf den Vergewaltigungsakt an sich, sagte E.________ widersprüchlich aus. Zuerst meinte sie, dass sie Anfang August 2006 in der gemeinsamen Wohnung gewesen sei und das Abendessen bereits vorbereitet habe. Der Beschuldigte sei nicht heimgekehrt und habe auf telefonische Nachfrage gesagt,