Es seien zwar markante Punkte der ersten Schilderung bei der zweiten nicht mehr erwähnt worden und die zweite Einvernahme erscheine insgesamt rudimentärer, dennoch würden die Grundzüge des Geschehens übereinstimmen. Der dargestellte Ablauf erscheine als stimmige Handlungsabfolge, bekräftigt durch die glaubhaften Gefühlsäusserungen und Dialogschilderungen von E.________. Ihre Aussagen würden zudem durch den Arztbericht vom 30.10.2008 gestützt, wonach ihr psychischer Zustand auf eine seelische Reaktion durch die wiederholt erlittenen sexuellen Missbräuche und damit assoziierten Delikte zurückzuführen sei.