Demgegenüber seien die Ausführungen anlässlich der staatsanwaltschaftlichen Einvernahme vom 15.8.2008 wesentlich weniger detailliert gewesen und würden in einigen Punkten von der bisherigen Darstellung abweichen. Das Opfer sei jedoch nicht noch einmal im Detail und auf seine Widersprüche hin befragt worden. Dies wohl auch vor dem Hintergrund, wonach es dem Opfer in dieser Zeit psychisch schlecht gegangen sei. Es seien zwar markante Punkte der ersten Schilderung bei der zweiten nicht mehr erwähnt worden und die zweite Einvernahme erscheine insgesamt rudimentärer, dennoch würden die Grundzüge des Geschehens übereinstimmen.