Es gibt jedoch gewichtige Widersprüche und Unklarheiten, welche insgesamt Zweifel an der Glaubhaftigkeit der Aussagen des Opfers bestehen lassen. Auch in Bezug auf den Familiennachzug muss offen gelassen werden, ob das Opfer diesen freiwillig oder unter Zwang unterschrieben hat. Die Aussagen hierzu lassen keine eindeutigen Schlüsse zu, zumal auch die Aussagen zur Beziehung zwischen dem Beschuldigten und dem Opfer widersprüchlich sind.