In Bezug auf die angebliche Vergewaltigung muss offen gelassen werden, ob diese stattgefunden hat oder nicht. Es ist festzuhalten, dass weder der Beschuldigte noch das Opfer widerspruchsfrei, nachvollziehbar oder glaubhaft ausgesagt haben. Zum Kerngeschehen fehlen die wesentlichen Details. Alles in allem hat sich das Opfer oft widersprüchlich verhalten und unlogisch ausgesagt. Die Kammer zweifelt nicht an allen Aussagen des Opfers. Es gibt jedoch gewichtige Widersprüche und Unklarheiten, welche insgesamt Zweifel an der Glaubhaftigkeit der Aussagen des Opfers bestehen lassen.