Schliesslich ist – wie von der Verteidigung vorgebracht – darauf hinzuweisen, dass das Opfer mit Schreiben vom 3.12.2005 den Migrationsdienst aufgefordert hat, das Familiennachzugsgesuch möglichst schnell zu bearbeiten (pag. 666). Ferner ist darauf hinzuweisen, dass das Opfer – entgegen all seinen Aussagen im Strafverfahren – dem Migrationsdienst in einem weiteren Schreiben mitgeteilt hat, dass es versucht habe, mit dem Beschuldigten eine Ehe zu führen (pag. 634).