26 wohl engen Kontakt mit ihm pflegte. Sie wohnten nicht nur zusammen, sondern haben auch gemeinsam ein Geschäft geführt. Schliesslich ist – wie von der Verteidigung vorgebracht – darauf hinzuweisen, dass das Opfer mit Schreiben vom 3.12.2005 den Migrationsdienst aufgefordert hat, das Familiennachzugsgesuch möglichst schnell zu bearbeiten (pag.