Diese Aussage mutet etwas seltsam an. Sollte sie effektiv über eine allfällige Vergewaltigung informiert gewesen sein, würde die Mutter des Opfers wohl kaum hoffen, dass das Opfer weiterhin mit dem Beschuldigten zusammen bleiben und sich wieder mit ihm versöhnen würde. Zusammenfassend kann festgehalten werden, dass sich sämtliche Beteiligten bezüglich der Geschehnisse und Umstände in der Türkei widersprechen. Es gelingt nicht, ein eindeutiges Bild über den Vorfall zu erhalten, zumal weder die Aussagen des Beschuldigten noch jene des Opfers besonders glaubhaft sind. Zur Einreise des Beschuldigten in die Schweiz: Bezüglich der detaillierten Zusammenfassung der Parteien und Zeugen kann wie-