25 und Widersprüche auf, welche die Glaubhaftigkeit beeinträchtigen. Er reagierte mit zahllosen Gegenfragen, Widersprüchen und versuchte mehrfach hemmungslos, das Opfer in ein schlechtes Licht zu stellen. Die Privatklägerin führte aus, dass sie mitbekommen habe, wie das Opfer vom Beschuldigten vergewaltigt worden sei. Man habe in der Hochzeitsnacht Blut sehen wollen, als Beweis dafür, dass das Opfer noch Jungfrau sei. Sie habe die Tante und Mutter des Beschuldigten gefragt, welche bestätigt hätten, dass es [die Vergewaltigung] wahr sei (pag. 158 f., Z. 32 ff.).