289, Z. 122 f.). Sie habe ihn nur geheiratet, um ihrer Familie zu entkommen (pag. 249, Z. 9 f.). Sie sei eine grosse Egoistin, sehr aggressiv (pag. 287, Z. 26) und eine gute Schauspielerin (pag. 249, Z. 7). Ferner betonte der Beschuldigte mehrmals, dass er es nicht nötig habe, jemanden zum Geschlechtsverkehr zu zwingen, er habe bereits seit vielen Jahren ein aktives Sexleben (pag. 289, Z. 109). Schliesslich belastete er sich jedoch auch selbst, indem er aussagte, dass das Opfer nach dem Geschlechtsverkehr Schmerzen gehabt habe (pag. 289, Z. 117 f.; pag. 290, Z. 147 ff.). Zusammenfassend kann damit festgehalten werden, dass auch die Aussagen des Beschuldigten nicht glaubhaft wirken.