Sie hätten nach der Hochzeit normalen Geschlechtsverkehr gehabt. Der erste Geschlechtsverkehr habe während der Hochzeitsnacht im Hotel stattgefunden (pag. 268, Z. 29 ff.; pag. 289, Z. 114). Der Beschuldigte meinte, dass das Opfer am 12.8.2005 sicherlich nicht mehr in der Türkei gewesen sei (pag. 268, Z. 30 ff.). Er hat mehrfach versucht, E.________ schlecht zu machen, indem er ausführte, dass sie ihn nur geheiratet habe, um ihren Namen bei den Türken wiederherzustellen (pag. 287, Z. 40 f.), sie mit vielen Männern umhergezogen sei (pag. 288, Z. 57 f.;) und sie sicherlich schon mit vielen Männern zärtlich geworden sei (pag. 289, Z. 122 f.).