Sie habe immer wieder gesagt, dass der Beschuldigte ihr wehgetan habe (pag. 82, Z. 357 ff.). E.________ versuchte ferner, den Beschuldigten in ein liederliches Bild zu stellen. So meinte sie anfänglich, dass er während ihrer gemeinsamen Zeit in der Türkei eine Freundin gehabt habe (pag. 76, Z. 132 f.). Später sprach sie dann von mehreren Freundinnen (pag. 91, Z. 46 f.). Zusammenfassend kann festgehalten werden, dass das Opfer vom Vergewaltigungsakt an sich nur knappe Angaben machte und oberflächlich aussagte. In Bezug auf die unmittelbare Rahmengeschichte vor und nach der Vergewaltigung widersprach es sich aber teilweise deutlich.