Sie widersprach sich auch darin, dass sie zuerst geltend gemacht hat, dass sie sich nach der Vergewaltigung in der Türkei der Schwägerin vom Beschuldigten anvertraut habe. Diese habe ihr gesagt, dass sie sie verstehen würde und sie habe das auch alles durchgemacht. Die Schwägerin habe ihr gesagt, dass sie jetzt stark sein müsse und sich so daraus befreien könne (pag. 82, Z. 343 ff.). Später meinte E.________ jedoch, dass sie mit niemandem in der Türkei über den Vorfall gesprochen habe (pag. 110, Z. 743 ff.). Sie führte aus, dass sie auch versucht habe, mit ihrer Mutter und dem Stiefvater darüber zu sprechen. Sie habe immer wieder gesagt, dass der Beschuldigte ihr wehgetan habe (pag.