tuch auf Bett) und es sich mit allem, was es habe ergreifen können, gewehrt habe. Auch im Zusammenhang mit dem Leintuch fällt auf, dass es dieses bei der ersten Einvernahme nicht erwähnt hat. Zudem meinte E.________ anlässlich der ersten Schilderung, dass die Mutter des Beschuldigten zu ihr ins Zimmer gekommen sei und bei der nächsten Einvernahme, dass sie mit dem Leintuch aus dem Zimmer zur Mutter gerannt sei. Zwar schilderte E.________ effektiv vereinzelt originelle Details (das Schlimmste sei gewesen, dass der Beschuldigte direkt aus dem Zimmer gegangen sei, ohne sie anzuschauen /