Den Ausführungen der Verteidigung, wonach das Opfer den Ablauf der Vergewaltigung unterschiedlich geschildert hat, ist zu folgen. Es sind ferner zahlreiche Widersprüche in der Rahmengeschichte zu finden. In Bezug darauf, dass E.________ geltend gemacht hat, vor der Vergewaltigung ihren Pass gesucht zu haben, ist auf ihre vorherige Aussage zu verweisen, wonach sie den Pass bereits zwei Tage nach der Unterschrift (Hochzeit vom ________ (Juli 2005)) zurückerhalten habe (pag. 66, Z. 9 f.). Diesfalls wäre es nicht mehr nötig gewesen, am 12.8.2005 den Pass zu suchen.