Das Opfer hat sich folglich am 12.8.2005, dem Zeitpunkt der angeblichen Vergewaltigung, effektiv in der Türkei aufgehalten. E.________ beschrieb den eigentlichen Vergewaltigungsakt in ihren Schilderungen sehr knapp. Die Rahmengeschichte rund um die angebliche Vergewaltigung schilderte sie widersprüchlich. Anlässlich der ersten Einvernahme zum Vorfall gab sie zu Protokoll, dass sie sich am Abend des 12.8.2005, gegen 21.00 Uhr in ihrem Zimmer befand, um Musik zu hören. Sie sei in die Küche gegangen und habe gemerkt, dass die Familie nicht zu Hause sei.