So meinte er, dass er nicht gewollt habe, dass der Beschuldigte in die Schweiz komme, weil das Opfer so aggressiv sei und er gewusst habe, dass die Ehe nicht gut laufen würde. Das Opfer sei launisch, labil, aggressiv, reagiere spontan, verletze Leute und könne von einer Minute auf die andere explodieren (pag. 201, Z. 138 ff.). Er belastete das Opfer enorm. Es ist jedoch zu erwähnen, dass zwischen I.________ und der Familie des Opfers seit der Scheidung mit der Privatklägerin offensichtlich keine gute Beziehung mehr herrschte. Zusammenfassend kann festgehalten werden, dass aus den Aussagen kein einheitliches Bild entsteht.