Die Aussagen von I.________ und N.________ unterstreichen jene des Beschuldigten. Beide meinten, dass die Ehe zwischen dem Beschuldigten und dem Opfer freiwillig geschlossen worden sei (pag. 190, Z. 28 ff.; pag. 200, Z. 109 ff.; pag. 210, Z. 16 ff.). Die Aussagen von I.________ stehen in diametralem Gegensatz zu den Aussagen der Familie des Opfers. Er hat versucht, das Opfer in ein schlechtes Licht zu stellen. So meinte er, dass er nicht gewollt habe, dass der Beschuldigte in die Schweiz komme, weil das Opfer so aggressiv sei und er gewusst habe, dass die Ehe nicht gut laufen würde.