21 habe (pag. 154, Z. 98 f.). Sie wiederholte diese Aussage, indem sie ausführte, dass sie die Hochzeit unterstützt habe, weil sie selber unter psychischem Druck ihres Ehemannes gestanden sei. Sie wisse aber nicht, warum sie mitgemacht habe (pag. 1519, Z. 8 ff.). Insgesamt sind damit auch die Aussagen der Privatklägerin teilweise widersprüchlich und nicht nachvollziehbar. Die Zeugin L.________ meinte, dass E.________ eines Tages – wohl etwa im Oktober 2005 – zu ihr gekommen sei und gesagt habe, dass sie jetzt plötzlich verheiratet sei. Sie habe den Eindruck gehabt, dass E.________ in Angst gewesen sei.