erst auf Vorhalt der gemeinsamen Fotos mit dem Beschuldigten zu, dass sie so etwas wie eine Beziehung, einen Ferienflirt gehabt hätten (pag. 91 ff.). Zudem gab sie auf Frage an, dass sie mit dem Visumsantrag in der Türkei versucht habe, ihren Ferienflirt in die Schweiz zu bekommen (pag. 94, Z. 169 ff.). Der Beschuldigte betonte mehrfach, dass das Opfer und er sich geliebt, eine Beziehung geführt und freiwillig geheiratet hätten (pag. 256; pag. 266, Z. 27 ff.; pag. 288, Z. 67 ff.; pag. 1525, Z. 3 ff.). Er meinte, dass die Hochzeit gemeinsam geplant worden sei (pag. 267, Z. 4; pag. 288, Z. 67 ff.).