effektiv Zweifel an der Durchführung der Hochzeit gehabt haben könnte, ist schwer nachvollziehbar. Dass sie stetig davon ausgegangen ist, dass sie dies nur für die Familie des Beschuldigten mache, ist unverständlich, zumal der Stiefvater zu Hause gemäss ihren Aussagen immer stärker versucht habe, ihr eine traditionelle Lebensart aufzuzwingen und sie daher so erhebliche Probleme mit ihrer Familie gehabt habe (pag. 64, Z. 37 ff.). Schliesslich gab E.________ erst auf Vorhalt der gemeinsamen Fotos mit dem Beschuldigten zu, dass sie so etwas wie eine Beziehung, einen Ferienflirt gehabt hätten (pag.