65, Z. 23 f.). Trotzdem sei erst klar geworden, dass es sich um eine Hochzeit handle, als die Verwaltungsbeamtin sie an der Hochzeitsfeier gebeten habe, das Dokument zu unterschreiben (pag. 65, Z. 43 ff.). Auch die Angaben zum Hochzeitfest sind widersprüchlich. Zuerst gab sie an, man habe ihr gesagt, dass es sich um ein Abschiedsfest für den Beschuldigten handle, für welchen sie einen Visumsantrag unterzeichnet habe (pag. 65, Z. 42). Später gab sie dann zu Protokoll, dass man ihr gesagt habe, dass man ein inoffizielles Fest machen müsse, damit die anderen in der Türkei denken würden, sie seien nun zusammen und würden gemeinsam in die Schweiz reisen (pag. 91, Z. 27 f.;