90, Z. 19). Bei der Verlobung habe sowohl der Beschuldigte als auch sie einen Ring getragen, der durch einen roten Faden verbunden gewesen sei. Sie behauptete, dass sie nicht gemerkt habe, dass es sich dabei um eine Verlobung gehandelt habe (pag. 64, Z. 9 ff.). Auch ohne Kenntnisse der türkischen Kultur, ist ein solches Ritual selbsterklärend. Wenn man das Verlobungsvideo vom Bruder des Beschuldigten mit dessen Verlobten anschaut (Verlobung vom 25.7.2005, also kurze Zeit vor der Hochzeit des Beschuldigten und des Opfers), bei welcher die gleiche Zeremonie gefilmt wurde, ist schwer verständlich, wie dem Opfer Zweifel an der Bedeutung dieser Zeremonie aufkommen konnten.