Es kann allerdings offen gelassen werden, wann sich der Beschuldigte und das Opfer genau kennengelernt haben. Zweifellos haben sich die Kontakte ab dem Frühjahr 2004 intensiviert, wobei sich das Opfer gemäss eigenen Angaben und in Übereinstimmung mit dem Beschuldigten mehrmals in die Türkei begeben hat, um ihn und seine Familie zu besuchen (Aussagen des Opfers, pag. 64, Z. 34 f.; pag. 65, Z. 4 f.; pag. 76, Z. 114 ff.; Aussagen des Beschuldigten, pag. 257; pag. 266, Z. 48). Die Aussagen von E.________ in Zusammenhang mit der Beziehung zum Beschuldigten und der Verlobung/Heirat sind in weiten Teilen widersprüchlich.