Die Kerngeschehnisse sind in diesem Zusammenhang bestritten. Zu erwähnen ist jedoch, dass die Vergewaltigung in der Türkei aufgrund des eingestellten Verfahrens weder durch die Vorinstanz, noch durch die Kammer zu beurteilen ist. Im Nachfolgenden wird einzig das Aussageverhalten der Beteiligten im Sinne einer Gesamtbetrachtung gewürdigt. Es wird jedoch kein Beweis darüber geführt, ob die Vergewaltigung in der Türkei effektiv stattgefunden hat.