Weil das Geschäft Verluste aufwies, hat das Opfer einen Kredit aufgenommen. Gemäss rechtskräftigem Scheidungsurteil waren die Ausführungen des Opfers und des Beschuldigten in Bezug auf die Eigentums- und Anstellungsverhältnisse im Friseursalon sowie betreffend die finanziellen Belange widersprüchlich und damit war nicht erstellt, dass die Ersatzforderung bestehe (Scheidungsurteil des Obergerichts des Kantons Zürich vom 5.5.2010, pag. 1139 ff.).