Vor und nach der Hochzeit hielt sich das Opfer bei der Familie des Beschuldigten in der Türkei auf. Der Beschuldigte kam daraufhin am 24.12.2005 in die Schweiz, wo er zunächst zusammen mit dem Opfer bei dessen Mutter und zwischenzeitlich auch bei seinem Onkel N.________ wohnte. Per 1.5.2006 bezogen der Beschuldigte und das Opfer eine eigene Wohnung an der ________ (Strasse) in X.________ und sie übernahmen am 1.6.2005 das Coiffeurgeschäft «U.________» in X.________, wozu die Privatklägerin C.________ ein Darlehen gewährte.