7. Verletzung des Anklagegrundsatzes (Ziff. III.3 des Überweisungsbeschlusses) Gemäss Ziff. III.3 des Überweisungsbeschlusses vom 7.5.2010 wird dem Beschuldigten vorgeworfen, dass er sich in der Zeit vom 1.9.2006 bis 15.8.2008 zum Nachteil seiner Ehefrau E.________ in X.________ und anderswo der Nötigung evtl. Drohung sowie Anstiftung dazu schuldig gemacht habe, namentlich in dem er sie gewarnt habe, wenn sie zur Polizei gehe, sie mit ihrem Leben spiele und indem er seinen Cousin I.________, angestiftet habe, ihr zu drohen, falls sie eine Amtsstelle informiere, lebe sie in Zukunft gefährlich (pag. 1165).