5. Verfahrensgegenstand und Kognition der Kammer Das Urteil des Regionalgerichts Emmental-Oberaargau vom 28.3.2014 wurde durch den Beschuldigten mit Berufungserklärung vom 1.9.2014 in Bezug auf die Schuldsprüche mit Ausnahme des Führens eines Motorfahrzeugs ohne Haftpflichtversicherung vollumfänglich angefochten. Mit dem Teilrückzug der Berufung am 18.8.2015 sind die mit dem betrügerischen Missbrauch einer Datenverarbeitungsanlage zusammenhängenden Punkte in Rechtskraft erwachsen (Schuldspruch Ziff. III. 5., Parteikosten Privatklägerschaft Ziff. IV.4., amtliche Entschädigung Fürsprecher D.________ für das erstinstanzliche Verfahren Ziff.