9 Im Hinblick auf die Verhandlungen vom 20.8.2015 bzw. 16.6.2016 wurden von Amtes wegen aktuelle Strafregisterauszüge vom 6.8.2015 (pag. 1733) und 2.6.2016 eingeholt (pag. 1810). Zumal die Zeugin an der Fortsetzungsverhandlung vom 16.6.2016 nicht erschienen ist, wurde auf deren Einvernahme und nochmalige Vorladung bzw. Vorführung mittels Beschluss vom 16.6.2016 verzichtet (pag. 1824).