Mit Eingabe vom 18.8.2015 zog Fürsprecher B.________ namens und im Auftrag des Beschuldigten die Berufung im Zusammenhang mit dem betrügerischen Missbrauch einer Datenverarbeitungsanlage zum Nachteil der Privatklägerin und der damit zusammenhängenden Zivilklage zurück (pag. 1761). Nachdem die Hauptverhandlung vom 20.8.2016 abgebrochen wurde (vgl. hierzu die Ausführungen unter Ziff. I.3.), fand am 16.6.2016 die Fortsetzungsverhandlung statt. Den Parteien wurde die neue Zusammensetzung des Gerichts (Obergerichtssuppleantin Graf anstelle von Oberrichter Zihlmann; Gerichtsschreiberin Bank anstelle von Gerichtsschreiberin Garo) bekannt gegeben.