1719) und des Präsidenten vom 29.7.2015 (pag. 1721 f.) stellte das Staatssekretariat für Migration eine Suspensionsverfügung aus, womit der Beschuldigte zwecks gerichtlicher Vorladung zwischen dem 18.8.2015 bis 22.8.2015 ermächtigt wurde, in die Schweiz einzureisen (pag. 1725). Dem Beschuldigten wurde mit Verfügung vom 11.8.2015 das freie Geleit gewährt (pag. 1738 f.). Zumal es dem Beschuldigten nicht gelang, innert nützlicher Frist ein Einreisevisum zu erhalten, wurde er auf Gesuch hin vom persönlichen Erscheinen an der Hauptverhandlung vom 20.8.2015 dispensiert (pag. 1750). Mit Eingabe vom 18.8.2015 zog Fürsprecher B.____