Mit Schreiben vom 28.7.2015 stellte Fürsprecher D.________ namens und im Auftrag der Privatklägerin den Antrag, dass die Berufung des Beschuldigten abzuweisen und das Urteil des Regionalgerichts Emmental-Oberaargau vollumfänglich zu bestätigen sei. Die Zivilklage sei gutzuheissen und der Beschuldigte zu verurteilen, der Privatklägerin einen Betrag von CHF 19‘600.00 als Schadenersatz zu bezahlen (pag. 1716 f.). Auf Gesuch von Fürsprecher B.________ vom 7.7.2015 (pag. 1719) und des Präsidenten vom 29.7.2015 (pag.