(nachfolgend Privatklägerin). Er akzeptierte den Schuldspruch für das Führen eines Motorfahrzeuges ohne Haftpflichtversicherung und beantragte die Verurteilung zu einer bedingten Geldstrafe von 90 Tagessätzen sowie eine Genugtuung in der Höhe von mindestens CHF 10‘400.00 zuzüglich Zins von 5% seit dem 2.8.2008 für die unrechtsmässig ausgestandene Untersuchungshaft von 52 Tagen. Ferner beantragte er eine Entschädigung für den Verdienstausfall des Beschuldigten für die Zeit während der Untersuchungshaft. Die Verfahrenskosten seien dem Kanton Bern aufzuerlegen, die Zivilklage abzuweisen, eventuali-