2. Berufung Gegen das erstinstanzliche Urteil vom 28.3.2014 meldete Fürsprecher B.________ am 3.4.2014 frist- und formgerecht die Berufung an (pag. 1566). Mit Verfügung vom 5.8.2014 wurde den Parteien die schriftliche Urteilsbegründung zugestellt (pag. 1658 f.). E.________ (nachfolgend Opfer) war im erstinstanzlichen Verfahren ursprünglich Privatklägerin (pag. 1085). Sie zog ihre Zivilklage vor der erstinstanzlichen Hauptverhandlung vollumfänglich zurück (pag. 1429; 1434), womit sie im vorliegenden Verfahren keine Parteistellung mehr hat. Mit Eingabe vom 1.9.2014 reichte Fürsprecher B.________ namens und im Auftrag von A.______